Erstellt: 07. Jänner 2025
An der Schule gibt es zwei Quellen finanzieller Zuschüsse:
1. Über die Schule und die Bildungsdirektion für Niederösterreich
An der Schule können für diese Unterstützung alle Formulare in Papierform von der Schülerin oder dem Schüler bei der Einreichberaterin, Mag. Isabella Lintner, abgeholt werden. Es ist auch ein Download der Formulare von den unten angeführten Adressen möglich:
Alle Ansuchen sind so gestaltet, dass niemand an der Schule die Nachweise über die soziale Situation sehen muss. Die Formularausgabe ist ab Mitte September eines Schuljahres möglich.
- Es gibt für die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe, welche die Nachmittagsbetreuung besuchen, die Möglichkeit auf einen Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages. Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in die Nachmittagsbetreuung eingereicht werden.
Das Formular finden sie hier:
Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages (Nachmittagsbetreuung) – (GSF) (PDF, 1 MB)
Den Wegweiser zum Formular finden sie hier:
Wegweiser für den Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages (GSF-E) (PDF, 104 KB)
- Es gibt für alle Klassen, in denen mindestens viertägige Schulveranstaltungen (Sportwochen, Sprachwochen) stattfinden, die Möglichkeit, um Unterstützung anzusuchen. Das Ansuchen muss bis 30. April in der Bildungsdirektion eingelangt sein.
Falls der Formulardownload gewünscht wird, empfiehlt es sich den Online-Ratgeber auszufüllen. Dieser führt einen direkt zum gewünschten Formular: http://schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at/bmukkexpert/bilder/dl_formular_sub.pdf
Auch den Wegweiser zum Ausfüllen des obigen Formulars gibt es als Download:
Wegweiser für den Antrag auf Gewährung einer Unterstützung zur Teilnahme an mindestens 4-tägigen Schulveranstaltungen (SUC) (PDF, 88 KB)
- Ab der 6. Klasse(also ab der zehnten Schulstufe) kann um Schülerbeihilfe für das ganze Schuljahr angesucht werden. Voraussetzung ist ein geeigneter Nachweis von sozialer Bedürftigkeit (Lohnbestätigung, Familiengröße, Unterhaltsbeschlüsse etc.). Das Ansuchen muss bis 31. Dezember in der Bildungsdirektion eingelangt sein, daher den Antrag in der Schule vor dem 20. Dezember bestätigen lassen!
Falls der Formulardownload gewünscht wird, empfiehlt es sich den Online-Ratgeber auszufüllen. Dieser führt einen direkt zum gewünschten Formular: http://schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at/bmukkexpert/bilder/dl_formular_a1.pdf
Wegweiser zu obigem Formular
Wegweiser zum Antrag auf Schul- und/oder Heimbeihilfe (C1) (PDF, 106 KB)
- Für weitere Anträge können Sie den Online-Ratgeber befragen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/302/Seite.3020002.html
2. Über den Elternverein – falls die Eltern beigetreten sind
Der Elternverein beschließt autonom, wofür und in welcher Höhe Förderungen ausbezahlt werden. Weitere Information gibt es beim Elternverein und im Sekretariat.
Hier finden Sie die Formulare und Informationen des Elternvereins: https://ev-bgberndorf.jimdo.com/f%C3%B6rderungen/
Für Schülerbeihilfen von Schülerinnen/Schülern der 1. bis 5. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist direkt das Amt der NÖ Landesregierung zuständig.
Ihr Kontakt zum Thema Schülerbeihilfe 1.-5. Klasse AHS:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen und Kindergärten, K4_5E
Mail:
Weitere Unterstützungen, wie z.B. von manchen Gemeinden, sind von dort direkt zu erfragen.
Von der Schule werden dafür nur die geforderten Schulbesuchsbestätigungen im Sekretariat erteilt.