Erstellt: 20. September 2018
An der Schule gibt es zwei Quellen finanzieller Zuschüsse:
1.Über die Schule und die Bildungsdirektion für Niederösterreich
An der Schule können für diese Unterstützung alle Formulare in Papierform von der Schülerin oder dem Schüler beim Einreichberater, Mag. Hermann Sambs, abgeholt werden. Es ist auch ein Download der Formulare von den unten angeführten Adressen möglich:
Alle Ansuchen sind so gestaltet, dass niemand an der Schule die Nachweise über die soziale Situation sehen muss. Die Formularausgabe ist ab Mitte September eines Schuljahres möglich.
- Es gibt für alle Klassen, in denen mindestens fünftägige Schulveranstaltungen (Sportwochen, Sprachwochen) stattfinden, die Möglichkeit, um Unterstützung anzusuchen. Das Ansuchen muss bis 30. April in der Bildungsdirektion eingelangt sein.
Falls der Formulardownload gewünscht wird: http://schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at/bmukkexpert/bilder/dl_formular_sub.pdf
Auch den Wegweiser zum Ausfüllen des obigen Formulars gibt es als Download: http://schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at/bmukkexpert/bilder/dl_formular_suc.pdf
- Ab der 6. Klasse (also ab der zehnten Schulstufe) kann um Schülerbeihilfe für das ganze Schuljahr angesucht werden. Voraussetzung ist ein geeigneter Nachweis von sozialer Bedürftigkeit (Lohnbestätigung, Familiengröße, Unterhaltsbeschlüsse etc.). Das Ansuchen muss bis 31. Dezember in der Bildungsdirektion eingelangt sein, daher den Antrag in der Schule vor dem 20. Dezember bestätigen lassen!
Falls Sie den Formulardownload bevorzugen: http://schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at/bmukkexpert/bilder/dl_formular_a1.pdf
Wegweiser zu obigem Formular: https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/befoe/sbh/sbh_c1_18.pdf?6lvgqm
Hier finden Sie den Online-Ratgeber zum Thema "Schülerbeihilfen" in 17 Sprachen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/302/Seite.3020002.html
2. Über den Elternverein – falls die Eltern beigetreten sind
Der Elternverein beschließt autonom, wofür und in welcher Höhe Förderungen ausbezahlt werden. Weitere Information gibt es beim Elternverein und im Sekretariat.
Hier finden Sie die Formulare und Informationen des Elternvereins: https://ev-bgberndorf.jimdo.com/f%C3%B6rderungen/
Für Schülerbeihilfen von Schülerinnen/Schülern der 1. bis 5. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule (AHS) ist direkt das Amt der NÖ Landesregierung zuständig.
Ihr Kontakt zum Thema Schülerbeihilfe 1.-5. Klasse AHS:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
3109 St. Pölten
E-Mail:
Tel: 02742/9005-13243
Fax: 02742/9005-13595
Weitere Unterstützungen, wie z.B. von manchen Gemeinden, sind von dort direkt zu erfragen.
Von der Schule werden dafür nur die geforderten Schulbesuchsbestätigungen im Sekretariat erteilt.